In meiner Kanzlei erhalten Sie von mir, Ihrer Rechtsanwältin Diana Brauner, eine umfassende und kompetente Rechtsberatung. Gemeinsam finden wir eine individuell passende Lösung für Ihr Anliegen.
Zu meinen Arbeitsgebieten gehören:
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auf der einen Seite gibt es das Individualarbeitsrecht, im Rahmen dessen ich mich vor allem mit folgenden Themen beschäftige:
Andererseits gibt es das kollektive Arbeitsrecht, welches Rechtsbeziehungen zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen, wie beispielsweise Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände regelt.
Brauchen Sie rechtlichen Rat auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes? Kontaktieren Sie mich über meine Kanzlei.
Zum Gebiet des Familienrechts zählen Anliegen rund um Ehe, Scheidungen, Unterhalt, gesetzliche Vertretungen und so weiter. Verständlicherweise ist dies oft ein emotional belastetes Rechtsgebiet. Ich unterstütze Sie gerne bei rechtlichen Schwierigkeiten und im gesamten Klärungsprozess.
So berate ich Sie beispielsweise bei Fragen wie:
Kommen Sie auf mich zu – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Problemsituation.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern ist auf meine kompetente Unterstützung Verlass. Ich berate und vertrete Sie bei allen Angelegenheiten rund um:
Ausgestattet mit Erfahrung und fachlichem Know-how bin ich ein zuverlässiger Ansprechpartner für Mieter und Vermieter sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbemietrecht gleichermaßen.
Ich berate Sie darüber hinaus auch über Ihre Rechte als Wohnungseigentümer.
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Normen und Gesetze, die sich mit dem Verkehr, also der örtlichen Veränderung von Personen und Gütern befassen. Auf meine verkehrsrechtliche Unterstützung können Sie zählen bei:
Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Terminen und setze Ihre Interessen effektiv durch.
Immer dann, wenn Verträge zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen geschlossen werden, greift das Vertragsrecht. Ich berate Sie sicher und zuverlässig, unter anderem zu folgenden Themen:
Ich biete Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung beim Einzug von fälligen Forderungen. Mein Handlungsspektrum reicht hierbei von außergerichtlicher über gerichtliche oder zwangsweise Durchsetzung - meine Kanzlei durchläuft alle nötigen Schritte eines Mahnverfahrens.
Dabei bin ich Ihr ganzheitlicher juristischer Experte und Forderungsmanager.
Ich stehe Ihnen kompetent zur Seite.
Das Sozialrecht gliedert sich grob in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und soziale Fürsorge. Im Rahmen der Sozialversicherung besteht eine Versicherungspflicht, die eine unabhängige Absicherung der Bürger gewährleisten soll. Die Sozialversorgung soll einen Ausgleich für besondere Belastungen des Bürgers ermöglichen, die Sozialhilfe eine Grundsicherung des einzelnen Menschen.
Auch Jugendhilfe oder Schwerbeschädigtenrecht gehören zum Sozialrecht.
Ich vertrete Sie gerne in all Ihren Ansprüchen und Belangen, was soziale Hilfeleistungen und Schutzbedingungen angeht. Haben Sie Probleme mit dem Arbeitsamt bzw. Jobcenter, oder Schwierigkeiten bei der Bewilligung eines Grades der Behinderung, ich bin für Sie da.
Darüber hinaus bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Rentenversicherungsrecht. Dazu gehören:
Während bei der Altersrente natürlich die Regelaltersgrenze eine Rolle spielt, ist beispielsweise bei der Rente wegen Erwerbsminderung der Umfang der Erwerbseinschränkung zu beachten. Ich informiere und unterstütze Sie gerne. Brauchen Sie Hilfe bei der Antragsstellung? Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren.
Im Rahmen des Erbrechts unterstütze ich Sie bei allen Fragen und Angelegenheiten, die den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere andere Personen betreffen:
Bei allen erbrechtlichen Anliegen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.
Ein Arzt trägt gegenüber seinem Patienten Verantwortung, wenn er bei der Behandlung schuldhaft einen Fehler macht. In der Regel schließen Patient und Arzt einen Behandlungsvertrag, aus dem er die gebotene Sorgfalt der Behandlung schuldet.
Im Arzthaftungsrecht vertrete ich Sie als Patienten oder Patientin, wenn Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern gegenüber Ihrem Arzt geltend gemacht werden. Kommen Sie gerne in meiner Kanzlei in Römhild für eine persönliche Beratung vorbei.
Wann und inwiefern eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat, wird durch das Schadenersatzrecht geregelt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ersatz für einen erlittenen Schaden zu erhalten.